Benötigte Bewilligungen für die Installation einer Photovoltaik-Anlage
Für Photovoltaik-Anlagen wird meist eine Baubewilligung des zuständigen Amtes benötigt. In einzelnen Kantonen kann für Anlagen ausserhalb der Ortskernzone sogar gänzlich auf eine Bewilligung verzichtet werden. Zudem muss auch der Anschluss an das elektrische Netz geregelt werden. Das energieliefernde Werk verlangt dafür ein Anschlussgesuch. Überschreitet die Anlageleistung 3 kW pro Phase bzw. 10 kW dreiphasig, ist zusätzlich eine Planvorlage an das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI einzureichen.
Für die Anmeldung zum Erhalt der KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) werden benötigt:
Nach Fertigstellung der Anlage sendet das zuständige EW die Fertigstellungs- / INstallationsanzeige direkt an Swissgrid (Nationale Netzgesellschaft). Das Datum der Fertigstellungsanzeige ist dabei relevant für die Höhe des Vergütungssatzes.